Durch das Ratsbegehren wird allen Bedenken zu Ausweichverkehren Rechnung getragen und klargestellt, dass in den angrenzenden Wohngebieten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt werden (die aber ohnehin geplant sind), um die Entstehung von Ausweichverkehren zu unterbinden.
Mit einem erfolgreichen Ratsbegehren "Grünes Herz" wird zudem eine Neuerung bei der Umsetzung des Konzepts "Grünes Herz" eine entscheidende Rolle spielen. Planerisch und baulich (z. B. durch eine Trasse) werden von Anfang an verkehrliche Ausnahmesituationen berücksichtigt (z. B. bei Verkehrsbehinderungen durch Langzeitbaustellen), die z. B. Poller-gesteuert eine kurzfristige Öffnung der Bahnhofstraße für den motorisierten Individualverkehr ermöglichen.
Aus diesen Gründen stimmt PRO GERSTHOFEN mit "Nein" gegen das Bürgerbegehren, das sich gegen eine Teilsperrung der Bahnhofstraße wendet. Bedauerlich ist, dass bei einem so wichtigen Zukunftsthema im Flyer zum Bürgerbegehren mit Falschinformationen zu wesentlichen Punkten auf Stimmenfang für die Unterschriftenliste gegangen wurde, hierzu gleich mehr.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger entscheiden am 07.04.2024 über die Zukunft des "Grünes Herz" in unserer Stadtmitte. In der Sache geht es um Abstimmungen
Dies wurde in der Stadtratssitzung am 13.01.2024 mehrheitlich beschlossen sowie die Durchführung eines sog. Kombinationswahlverfahrens mit "Briefabstimmung für alle ohne Antrag" und ergänzender Möglichkeit der klassischen Urnenabstimmung (voraussichtlich im Rathaus).
So setzen Sie Ihre Kreuzchen richtig: Ratsbegehren und Bürgerbegehren: So läuft die Abstimmung ab
Zum Hintergrund:
Die Stadt Gersthofen hat am 01.07.2020 einstimmig einen Aufstellungsbeschluss gefasst zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans (Nr.1b) für das Gebiet "Zwischen Donauwörther Straße, Schulstraße, Verlängerung Brucknerstraße und Bahnhofstraße".
Es wurde hierfür ein Architektenwettbewerb durchgeführt mit dem Ziel, einen Beitrag zur Lebendigkeit, Vielfalt und Attraktivität der "Potentialfläche" - besser bekannt als "Gersthofer Loch" - sowie des Ratshausplatzes zu schaffen. Sieger des Wettbewerbs ist das Büro Grabner Huber Lipp.
In der Folgezeit ergingen durch den Gersthofer Stadtrat am 04.10.23 mehrheitlich grundlegende und richtungsweisende Beschlüsse im Hinblick auf die Weiterentwicklung und Planung des Gesamtkonzepts "Grünes Herz".
Link zu: Stadtrat stimmt für grünes Herz
Die Beschlüsse sehen - das ist der polarisierende Zankapfel - auch eine Teilsperrung der Bahnhofstraße zwischen Schulstraße inklusive der westlichen Aus- bzw. Zufahrt der Strasserkreuzung vor. Das Konzept "Grünes Herz" wird der Stadt Gersthofen ein Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und vielen attraktiven Möglichkeiten bieten ("Wohlfühlstadt Gersthofen").
Gegen die Teilsperrung der Bahnhofstraße wendet sich eine Bürgerinitiative, um die Sperrung mit einem Bürgerbegehren bzw. -bescheid zu verhindern.
Das vom Stadtrat mehrheitlich beschlossene Ratsbegehren setzt zwar nach wie vor auf eine Teilsperrung der Bahnhofstraße, allerdings mit einer wesentlichen Änderung, die eine kurzfristige Aufhebung der Teilsperrung und die Öffnung der Bahnhofstraße für den motorisierten Individualverkehr ermöglicht und noch einmal die verkehrsberuhigenden Maßnahmen zur Verhinderung von Schleichverkehren betont.
Falls beide Bürgerbegehren mehrheitlich mit "Ja" beantwortet werden, wird auf dem Stimmzettel die Stichfrage zum Ankreuzen gestellt, welcher Bürgerentscheid gelten soll, also entweder das Bürgerbegehren "Erhalt der Bahnhofstraße für den Straßenverkehr" (= Bürgerentscheid 1) oder das Ratsbegehren "Verkehrsfreies Grünes Herz mit Härtefallregelung für das Zentrum von Gersthofen und Verkehrsberuhigung in angrenzenden Wohngebieten" (= Bürgerentscheid 2).
PRO GERSTHOFEN empfiehlt, beim Bürgerentscheid "Nein" anzukreuzen und das Ratsbegehren "Grünes Herz" und die Stichfrage zum Bürgerentscheid 2 jeweils mit einem "Ja" zu unterstützen. Jede Stimme zählt: Bei Stimmengleichheit bei der Stichfrage entscheidet das Bürger- bzw. Ratsbegehren, dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl mehrheitlich beantwortet worden ist (Art. 18a Abs. 12 Satz 5 BayGO).
PRO GERSTHOFEN favorisiert das Ratsbegehren sowie die Stichfrage zugunsten des Ratsbegehrens (Bürgerentscheid 2) und lehnt den Bürgerentscheid gegen die Teilsperrung der Bahnhofstraße ab.
Lassen Sie uns eine wegweisende Entscheidung für eine l(i)ebenswerte Innenstadt für alle Bürgerinnen und Bürger treffen!
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger entscheiden am 07.04.2024 über ein Bürgerbegehren mit folgendem Titel und zu folgender Frage:
Erhalt der Bahnhofstraße für den Straßenverkehr
Sind Sie dafür, dass die Bahnhofstraße im Zuge der Umsetzung "Grünes Herz" für den motorisierten Individualverkehr erhalten bleibt und entgegen dem mehrheitlich gefassten Stadtratsbeschluss vom 04. Oktober 2023 nicht zwischen Kreuzung Schulstraße und Strasserkreuzung gesperrt wird?
Formulierung und Begründung sind lt. Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Kurt Gribl in letzter Konsequenz zulässig.
Aus diesem Grund hat auch PRO GERSTHOFEN in der Stadtratssitzung vom 13.01.2024 vollkommen richtig für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gestimmt.
ABER: "Grobes Foul" lt. Herrn Rechtsanwalt Dr. Kurt Gribl zu falschen Tatsachenbehauptungen im Flyer des Bürgerbegehrens;
1.1 Im Flyer des Bürgerbegehrens "NEIN zur Sperrung der Bahnhofstraße" wird völlig unzutreffend behauptet, dass der Gersthofer Stadtrat mehrheitlich am 04.10.2023 beschlossen hätte, "die Bahnhofstraße zwischen Schulstraße und Bauernstraße incl. der Strasserkreuzung zu sperren". Tatsächlich ist nur die westliche Aus- bzw. Zufahrt der Strasserkreuzung von einer Sperrung betroffen.
Diese Tatsachenbehauptung ist nachweislich falsch. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 04.10.23 tatsächlich beschlossen, dass die Bahnhofstraße zwischen Kreuzung Schulstraße und Strasserkreuzung für den motorisierten Individualverkehr dauerhaft gesperrt wird.
Falsch und irreführend sind damit die Behauptungen,
Die Bauernstraße war bekanntermaßen nicht Gegenstand im Beschluss des Stadtrats am 04.10.2023.
1.2 Im Flyer des Bürgerbegehrens "NEIN zur Sperrung der Bahnhofstraße" wird zudem wahrheitswidrig behauptet, dass die Stadt Gersthofen kein Konzept zur Lösung der Zunahme schon vorhandenen Schleichverkehrs hätte.
Auch diese Behauptung ist erwiesenermaßen falsch!
Fakt ist vielmehr, dass ein sog. Mobilitätskonzept inkl. Fachbeitrag für die Innenstadt (BERNARD-GRUPPE, Dirk Kopperschläger) vorliegt, das mit seinem Konzept unter anderem die Bewältigung von verkehrlichen Auswirkungen einer Teilsperrung der Bahnhofstraße aufzeigt und erläutert.
Entgegen den Aussagen im Flyer des Bürgerbegehrens existieren damit fachgutachterliche Feststellungen zu den
die aufzeigen, dass verkehrliche Belastungen weit überwiegend vollständig vermieden werden können und darüber hinaus noch weitere Maßnahmen möglich sind. Bitte überzeugen Sie sich: Unter https://gersthofen.de/ratsbegehren/finden Sie alle Informationen der Stadt Gersthofen rund um das "Grüne Herz". Mit FAQs werden unter https://gersthofen.de/die-autofreie-mitte-wie-funktioniert-das/ Ihre wichtigsten Fragen beantwortet. Sie finden hier auch die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail nachzuhaken. Die Stadt Gersthofen stellt sich gerne allen Ihren Fragen.
Last but not least hat die Stadt Gersthofen im City-Center einen Info-Point eingerichtet, der sehr anschaulich über das Ratsbegehren und das Mobilitätskonzept informiert.
Dieses Mobilitätskonzept war auch ausschlaggebend für PRO GERSTHOFEN, um eine von Informationen getragene Kehrtwendung für eine Teilsperrung der Bahnhofstraße zu vollziehen. Wir sagen "Ja" zum Gesamtkonzept und unterstützen mit dem Ratsbegehren "Grünes Herz" nicht nur die Entwicklung eines verkehrsberuhigten grünen Stadtkerns, sondern auch die Stärkung des City-Centers inklusive einer attraktiven Bebauung des Stadtparks.
Nur so kann das Konzept für ein "Grünes Herz" als großes Ganzes erfolgreich umgesetzt werden.
Vor Erstellung dieses Mobilitätskonzepts war PRO GERSTHOFEN strikt gegen eine Teilsperrung der Bahnhofstraße.
1.3 Die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens lassen in der Begründung zu ihrem Bürgerbegehren wichtige Punkte unerwähnt, die für eine sachlich-fundierte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger aber von wesentlicher Bedeutung sind.
Die Begründung enthält lt. Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Kurt Gribl zur Zulässigkeit des Ratsbegehrens keinerlei Aussagen zum Beispiel
Hätten sich die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens mit dem genannten Mobilitätskonzept der Stadt Gersthofen auseinandergesetzt, hätte dies möglicherweise dazu geführt, auf das Bürgerbegehren zu verzichten.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger entscheiden am 07.04.2024 über ein Bürgerbegehren mit folgendem Titel und zu folgender Frage:
Grünes Herz: frei von motorisiertem Individualverkehr, aber mit Option der Durchfahrt durch die Bahnhofstraße bei verkehrlichen Ausnahmeerfordernissen und Verkehrsberuhigung für angrenzende Wohnbebauung.
Sind Sie dafür, dass bei den Planungen für das "Grüne Herz" (Zentrumsplanung mit hoher Aufenthaltsqualität) das Planungsziel eines verkehrsfreien Teilabschnitts der Bahnhofstraße (kein motorisierter Individualverkehr zwischen Schulstraße und Strasserkreuzung) mit den Maßgaben weiterverfolgt wird,
Mit dem Ratsbegehren wird das Konzept "Grünes Herz" auch weiterhin umgesetzt werden können, allerdings mit einer entscheidenden Neuerung. Die nach wie vor beabsichtigte Teilsperrung der Bahnhofstraße im Bereich zwischen Schulstraße und Strasserkreuzung wird so geplant und baulich gestaltet (z. B. durch eine Trasse), dass eine kurzfristige Öffnung des Straßenabschnitts bei verkehrlichen Ausnahmesituationen sichergestellt wird (z. B. bei Verkehrsbehinderungen durch Langzeitbaustellen).
In Kombination mit den ohnehin bereits geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den angrenzenden Wohngebieten soll durch diese vorsorgliche Maßnahme eine Belastung durch Ausweichverkehr bei besonderen Verkehrslagen verhindert werden.
Gleichzeitig wird das vom Stadtrat avisierte städtebauliche Ziel einer hoher Aufenthaltsqualität für das "Grüne Herz" weiterhin Bestand haben.
PRO GERSTHOFEN setzt sich für einen alleinigen Erfolg des Ratsbegehrens ein.
Bereits bei der wegweisenden Abstimmung zum Gesamtkonzept "Grünes Herz" am 04.10.2024 hat PRO GERSTHOFEN zwar auch für die Teilsperrung der Bahnhofstraße gestimmt.
Gleichzeitig wurde aber von PRO GERSTHOFEN ein Prüfantrag zum Sitzungsprotokoll abgegeben, wonach die Verwaltung verpflichtet werden soll, die Maßnahme der Sperrung zeitnah zu überprüfen und bei einem Nichtfunktionieren wieder rückgängig zu machen.
Mit dem Ratsbegehren wird aus Sicht von PRO GERSTHOFEN bereits vorsorglich allen Befürchtungen zu Schleichverkehren Rechnung getragen.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger stimmen am 07.04.2024 zudem über einen Stichentscheid zu den beiden Bürgerentscheiden mit folgender Frage ab:
Falls beide Bürgerentscheide mehrheitlich mit "Ja" beantwortet wurden, wird folgende Frage gestellt: Welcher Bürgerentscheid soll gelten?
PRO GERSTHOFEN unterstützt sowohl das Ratsbegehren als auch die Stichfrage zugunsten des Ratsbegehrens (Bürgerentscheid 2) mit einem doppelten "Ja".
Ohne Teilsperrung der Bahnhofstraße für den motorisierten Individualverkehr (Kraftfahrzeuge) lässt sich das prämierte Konzept "Grünes Herz" nicht umsetzen.
Auch mit einem erfolgreichen Ratsbegehren lässt sich das Gesamtkonzept "Grünes Herz" weiterhin realisieren.
Für das Ratsgehren "Grünes Herz mit einer Teilsperrung der Bahnhofstraße" sprechen nach Überzeugung von PRO GERTHOFEN alle Argumente: